Beiträge


Gemäß § 33 der Satzung der Deichacht Krummhörn haben die Mitglieder der Deichacht die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung erforderlich sind.

Gemäß § 34 der Satzung verteilt sich die Beitragslast auf die beitragspflichtigen Mitglieder im Verhältnis der Vorteile, die sie von der Durchführung der Aufgaben der Deichacht haben und der Lasten, die die Deichacht auf sich nimmt, um die Deichunterhaltung entsprechend dem Nieders. Deichgesetz (NDG) durchzuführen (Vorteilsprinzip). Auf der Grundlage dieses Vorteilsprinzips verteilt sich die Beitragslast auf die Mitglieder im Verhältnis der geschützten Werte entsprechend dem Einheits- bzw. Ersatzwert.

Zusätzlich zahlt jedes Mitglied für jede ihm zuzurechnende wirtschaftliche Einheit einen Grundbetrag von 2,55 Euro zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes, der für die Führung des Mitgliedsverzeichnisses, Beitragsbuches und für die Hebung erforderlich ist.
Der Beitragssatz beträgt aktuell 0,4‰ jährlich vom Einheits- bzw. Ersatzwert zzgl. des Grundbetrages von 2,55 Euro. Der Beitragssatz wird jährlich vom Ausschuss der Deichacht Krummhörn festgesetzt und ist seit dem Jahr 1986 unverändert.

Beispiel: Einfamilienhaus hat einen Einheitswert (Finanzamt) von 30.000 Euro.
Damit beträgt der jährlich zu zahlende Beitrag 14,55 Euro.
(30.000 Euro x 0,4‰ = 12,00 Euro zzgl. 2,55 Euro Grundbetrag)

Hier die Abbuchungsvollmacht herunterladen

Wieso bin ich Mitglied bei der Deichacht?
Weil Sie aufgrund der uns übermittelten und vorliegenden Unterlagen in unserem Verbandsgebiet Eigentum besitzen und daher zur Zahlung des jährlichen Beitrages gesetzlich herangezogen werden. Bitte verstehen Sie diese Mitgliedschaft nicht wie eine Zugehörigkeit zu einem Verein. Es handelt sich hier um Pflichtbeiträge, die ähnlich wie die üblichen Grundabgaben zu betrachten sind.

Wie berechnet sich die Höhe meines Beitrages?
Die Höhe des jährlichen Beitrages wird anhand des uns vorliegenden Einheitswertes Ihres Eigentums festgestellt. Die Einheitswerte werden uns jährlich vom Landesamt für Steuern übermittelt. Für alle Grundstücke/Gebäude (u.a. auch Windenergieanlagen) ohne amtlich ermittelten Einheitswert sind Ersatzwerte festgesetzt worden.

Der Beitragssatz der Deichacht Krummhörn beträgt 0,04 % des Einheitswertes. Dieser Beitragssatz ist seit dem Jahr 1986 unverändert. Zusätzlich erheben wir einen Betrag in Höhe von 2,55 Euro für jede wirtschaftliche Einheit (Einheitswert) zur Deckung der Verwaltungskosten.

Was bedeuten die Stimmen auf meinem Bescheid?
Sie als Mitglied der Deichacht Krummhörn sind bei den in Ihrem Bezirk alle 6 Jahre stattfindenden Mitgliederversammlungen stimmberechtigt (je 5.000 Euro Einheitswert / 1 Stimme) und daher ist auf Ihrem Beitragsbescheid die Anzahl Ihrer Stimmen angegeben. Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen werden in den regionalen Tageszeitungen und hier auf unserer Internetseite unter dem Punkt Aktuelles veröffentlicht.

Durch die Beitragsbemessung nach dem Einheitswert setzt sich der aktuell gewählte Ausschuss der Deichacht daher auch aus den verschiedensten Personen der Behörden, der Industrie und der Landwirtschaft zusammen, welche dann gemeinsam die Grundlagen der Deichacht Krummhörn beschließen. Dieser Mix aus Experten aller Bereiche hat sich über Jahre bewährt.

Ab wann gilt das von mir erteilte SEPA-Lastschriftmandat?
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, buchen wir den Beitrag auch schon für das aktuelle Jahr ab. Wir empfehlen sich eine Notiz auf dem Beitragsbescheid zu machen, denn wir warten nach der Hebung bis zur Fälligkeit mit der Abbuchung. Sobald Ihr Beitragskonto ausgeglichen ist, wird keine Abbuchung in dem Jahr mehr erfolgen und das erteilte Mandat kommt erst zur nächsten Hebung zum Tragen.

Ein Hinweis in eigener Sache: Bitte legen Sie für die Beitragshebung keinen Dauerauftrag an. Wir haben einige Mitglieder, bei denen die Daueraufträge noch sehr lange weiterlaufen, obwohl sie ihre Objekte schon längst verkauft haben. Wir erstatten diese Beträge dann natürlich, aber es ist mit einigem Aufwand verbunden.

Informationen zur Datenerhebung

gem. Art. 13 u. 14 DSGVO

Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten und über die Rechte, die Ihnen im Hinblick auf die Verwendung der Daten uns gegenüber zustehen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Deichacht Krummhörn

Jannes-Ohling-Straße 23

26736 Krummhörn

Tel.: 0 49 23 – 91 11 0

E-Mail: verwaltung(a)deichacht-krummhoern.de

Datenschutzbeauftragter

TOP Datenschutz GmbH & Co. KG

Wiekesch 1

26689 Apen

Tel.: 04488-529142

E-Mail: info(a)top-datenschutz.de

Zweck und rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten folgende Daten zum Zweck der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung unseres Verbandes auf Grundlage Art. 6 DSGVO. Die Daten beziehen sich auf die Mitgliedschaft (einschließlich Beitragshebeverfahren) und vertragliche Bindungen in Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung unseres Verbandes (Satzung).

In der Regel handelt es sich hierbei um folgende Daten:

  • Vorname, Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung
  • Titel
  • Firma, Funktion
  • Adresse
  • Geburtsdaten
  • Telefon, Fax
  • E-Mail
  • Daten der Oberfinanzdirektion/Einheitswerte
  • Liegenschaftsdaten
  • Bankverbindung

Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Soweit für die Aufgabenerfüllung erforderlich, werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, die für die Abwicklung der Aufgaben zu beteiligen sind.

Ansonsten erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten.

Datenquellen

Die Daten für die Mitgliedschaft erhalten wir im Wesentlichen von der Oberfinanzdirektion und der Katasterverwaltung und durch Auskünfte der Städte und Gemeinden. Eine Nutzungserlaubnis dieser Daten ergibt sich aus § 4b Abs. 1 Satz 2 Nds. AGWVG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz). Sofern eine Verifizierung von Angaben notwendig ist, werden von uns Daten durch Abfrage nach § 34 Bundesmeldegesetz bei den Einwohnermeldeämtern oder direkt bei unseren Mitgliedern erhoben.

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Daten werden solange gespeichert, wie es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Soweit die Daten nicht mehr benötigt werden (z.B. bei Beendigung der Verbandsmitgliedschaft), werden die Daten gelöscht, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Vorgaben nicht entgegenstehen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • § 1, 2, 5, 26, 28 ff., 46 ff. WVG (Gesetz über Wasser- und Bodenverbände); unsere Verbandssatzung i.V.m. 3 3 Abs. 1 Satz 1 NDSG sowie Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO; Einwilligung: Art. 6 Abs. 1 ) DSGVO.

Rechte der Betroffenen

  • Art. 15 DSVGO Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung
  • Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Art. 18 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Art. 20 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Art. 21 DSGVO Widerspruchsrecht
  • Art. 77 DSGVO Beschwerderecht